Unterhaltsvorschuss beantragen: Hilfe für Alleinerziehende, wenn Unterhalt ausbleibt
Jetzt anrufen – wir verbinden Sie direkt mit der richtigen Stelle!
Ohne Nummernsuche und ohne Umwege.
1,99 €/Min. inkl. MwSt. aus deutschen Fest- und Mobilfunknetzen
Zahlt der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt, springt der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss ein. Der Antrag läuft über das Jugendamt bzw. die Unterhaltsvorschussstelle Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises.
Voraussetzungen
- Das Kind ist jünger als 18 Jahre.
- Es lebt überwiegend bei Ihnen als alleinerziehendem Elternteil.
- Der andere Elternteil zahlt keinen, nur teilweise oder unregelmäßig Unterhalt – oder ist verstorben.
- Sie leben nicht mit dem anderen Elternteil zusammen und sind nicht (wieder) mit ihm verheiratet.
Für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren gilt zusätzlich: Das Kind bezieht kein Bürgergeld bzw. keine Grundsicherung, oder Sie als Elternteil verdienen mindestens 600 Euro brutto im Monat.
Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?
Die Höhe richtet sich nach dem gesetzlichen Mindestunterhalt für die jeweilige Altersstufe, abzüglich des vollen Kindergeldes. Die Beträge werden regelmäßig angepasst; die aktuellen Werte nennt Ihr Jugendamt oder das Familienportal des Bundes. Teilunterhalt, den der andere Elternteil zahlt, wird angerechnet.
Diese Unterlagen werden meist verlangt
- Geburtsurkunde des Kindes
- Meldebescheinigung bzw. Nachweis, dass das Kind bei Ihnen lebt
- Angaben zum anderen Elternteil (Name, letzte bekannte Adresse, Arbeitgeber)
- Nachweise über bisher gezahlten Unterhalt
- Bei Kindern ab 12: Einkommensnachweise bzw. Bescheid über Bürgergeld
Fristen
Unterhaltsvorschuss wird höchstens einen Monat rückwirkend gezahlt – und nur, wenn Sie sich in diesem Monat bereits bemüht haben, den Unterhalt zu bekommen. Stellen Sie den Antrag deshalb sofort, wenn der Unterhalt ausbleibt.
Und der andere Elternteil?
Das Jugendamt holt sich das Geld beim unterhaltspflichtigen Elternteil zurück, soweit dieser leistungsfähig ist. Sie müssen dafür nicht selbst klagen.
Sonderfälle, die oft übersehen werden
- Vaterschaft nicht festgestellt: Sie müssen bei der Feststellung des anderen Elternteils mitwirken, soweit Ihnen das möglich ist; sonst kann der Anspruch entfallen.
- Etwa gleiche Betreuung (Wechselmodell): Betreuen beide Eltern das Kind ungefähr zu gleichen Teilen, besteht in der Regel kein Anspruch.
- Heirat: Heiratet der betreuende Elternteil und lebt mit dem neuen Ehepartner zusammen, endet der Anspruch.
Was passiert nach der Bewilligung?
Der Unterhaltsvorschuss wird monatlich gezahlt. Sie müssen Änderungen – etwa einen Umzug, eine Heirat oder Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils – sofort mitteilen. Das Jugendamt fordert das Geld vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurück, soweit dieser zahlen kann.
Ablehnung – was tun?
Prüfen Sie die Begründung im Bescheid. Halten Sie die Entscheidung für falsch, legen Sie innerhalb der im Bescheid genannten Frist Widerspruch ein und begründen Sie ihn mit Nachweisen.
Checkliste
- Geburtsurkunde des Kindes
- Meldebescheinigung bzw. Nachweis, dass das Kind bei Ihnen lebt
- Angaben zum anderen Elternteil
- Nachweise über gezahlten oder ausgebliebenen Unterhalt
- Bei Kindern ab 12: Einkommensnachweise oder Bürgergeld-Bescheid
Direkt die richtige Stelle erreichen
Sie wissen nicht, welche Stelle zuständig ist, oder finden die richtige Nummer nicht? Rufen Sie die 118 20 an, nennen Sie Ihr Anliegen und lassen Sie sich direkt verbinden.
Häufige Fragen
Wie lange wird Unterhaltsvorschuss gezahlt?
Längstens bis zum 18. Geburtstag des Kindes, solange die Voraussetzungen vorliegen.
Muss ich den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?
Nein, solange Ihre Angaben richtig waren und Sie Änderungen gemeldet haben. Zurückgefordert wird das Geld vom unterhaltspflichtigen Elternteil.
Fazit
Bleibt der Unterhalt aus, sollten Sie den Unterhaltsvorschuss sofort beim Jugendamt beantragen – rückwirkend gibt es höchstens einen Monat. Wer Änderungen zuverlässig meldet, vermeidet Rückforderungen.
Jetzt anrufen – wir verbinden Sie direkt mit der richtigen Stelle!
Ohne Nummernsuche und ohne Umwege.
1,99 €/Min. inkl. MwSt. aus deutschen Fest- und Mobilfunknetzen