Rundfunkbeitrag ummelden, abmelden oder befreien lassen: So geht es richtig

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Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung erhoben, nicht pro Person oder Gerät. Wer umzieht, zusammenzieht oder Sozialleistungen bezieht, sollte das dem Beitragsservice melden – sonst laufen schnell doppelte Zahlungen oder Rückstände auf.

Ihre Beitragsnummer

Alle Vorgänge laufen über Ihre neunstellige Beitragsnummer. Sie steht auf jedem Schreiben des Beitragsservice und auf Ihren Kontoauszügen bei der Abbuchung.

Umzug: Ummelden statt neu anmelden

Ziehen Sie allein in eine neue Wohnung, melden Sie um – online auf rundfunkbeitrag.de mit Ihrer Beitragsnummer. Wer sich neu anmeldet, hat am Ende zwei Beitragskonten.

Zusammenziehen

Zahlt in der gemeinsamen Wohnung bereits jemand den Beitrag, melden Sie sich ab und geben die Beitragsnummer der Person an, die zahlt. In einer WG genügt ein Beitrag pro Wohnung; wie Sie ihn untereinander aufteilen, regeln Sie selbst.

Zweitwohnung

Für eine Nebenwohnung können Sie sich auf Antrag befreien lassen, wenn Sie für Ihre Hauptwohnung bereits zahlen. Den Antrag stellen Sie mit Meldebescheinigung beim Beitragsservice.

Befreiung und Ermäßigung

Eine Befreiung ist möglich, wenn Sie zum Beispiel beziehen:

  • Bürgergeld bzw. Grundsicherung für Arbeitsuchende
  • Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
  • BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe, wenn Sie nicht bei den Eltern wohnen
  • Hilfe zum Lebensunterhalt

Eine Ermäßigung gibt es für Menschen mit dem Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis. Den Antrag stellen Sie mit dem aktuellen Bescheid als Nachweis.

Rückstände und Mahnungen

Haben Sie Zahlungserinnerungen bekommen, reagieren Sie schnell. Fragen Sie nach Ratenzahlung, wenn Sie den Betrag nicht auf einmal zahlen können. Ignorierte Festsetzungsbescheide können bis zur Vollstreckung führen.

Bankverbindung und Zahlungsweise ändern

Eine neue Bankverbindung oder ein SEPA-Lastschriftmandat richten Sie online auf rundfunkbeitrag.de mit Ihrer Beitragsnummer ein. Der Beitrag wird standardmäßig vierteljährlich gezahlt; auf Wunsch ist auch eine halbjährliche oder jährliche Zahlung im Voraus möglich.

Vorübergehender Auslandsaufenthalt

Solange Sie Ihre Wohnung in Deutschland behalten, bleibt der Beitrag bestehen – auch wenn Sie längere Zeit im Ausland sind. Ziehen Sie ganz ins Ausland und geben die Wohnung auf, melden Sie sich ab.

Befreiung rückwirkend beantragen

Eine Befreiung kann auch rückwirkend gewährt werden, wenn Ihr Leistungsbescheid den Zeitraum abdeckt – längstens für bis zu drei Jahre. Reichen Sie den Bescheid deshalb möglichst schnell ein.

Direkt die richtige Stelle erreichen

Für Rückfragen zu Ihrem Fall ist ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice zuständig, erreichbar Mo–Fr 07:00–19:00 Uhr. Alle Kontaktdaten finden Sie auf unserer Seite zum ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Kundenservice. Wenn Sie die Nummer nicht heraussuchen möchten, verbindet Sie die 118 20 direkt.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich vergesse umzumelden?

Dann läuft Ihr altes Beitragskonto weiter oder es entsteht ein zweites Konto. Melden Sie sich nachträglich um und weisen Sie das Umzugsdatum mit einer Meldebescheinigung nach.

Kann ich für Angehörige ummelden?

Mit deren Beitragsnummer und Daten ja; bei Unklarheiten verlangt der Beitragsservice gegebenenfalls eine Vollmacht.

Brauche ich für die Ummeldung meine Beitragsnummer?

Ja, sie ist der schnellste Weg. Haben Sie sie nicht zur Hand, finden Sie sie auf Ihren Kontoauszügen oder Schreiben des Beitragsservice.

Fazit

Beim Rundfunkbeitrag gilt: ummelden statt neu anmelden, Befreiungen mit aktuellem Bescheid beantragen und Bankdaten online aktuell halten. So vermeiden Sie doppelte Beitragskonten und unnötige Mahnungen.

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