Elterngeld beantragen: Höhe, Varianten und der richtige Zeitpunkt
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Elterngeld ersetzt einen Teil des Einkommens, wenn Sie nach der Geburt Ihr Kind betreuen und weniger oder gar nicht arbeiten. Zuständig ist die Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes bzw. Ihrer Kommune.
Wie viel Elterngeld gibt es?
Das Elterngeld beträgt in der Regel 65 bis 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens vor der Geburt, mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat (Basiselterngeld). Für Geringverdienende kann der Prozentsatz höher liegen.
Die drei Varianten
| Variante | Prinzip |
|---|---|
| Basiselterngeld | Bis zu 12 Monate, mit Partnermonaten bis zu 14 Monate |
| ElterngeldPlus | Halber Betrag, dafür doppelt so lange – attraktiv bei Teilzeit |
| Partnerschaftsbonus | Zusätzliche Monate ElterngeldPlus, wenn beide Eltern gleichzeitig in Teilzeit arbeiten |
Beide Elternteile können Basiselterngeld nur für einen Monat gleichzeitig beziehen, und zwar innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes. Ausnahmen gibt es etwa bei Frühgeburten und Mehrlingen.
Einkommensgrenze
Für Kinder, die ab dem 1. April 2025 geboren wurden, entfällt der Anspruch, wenn das gemeinsame zu versteuernde Einkommen der Eltern über 175.000 Euro liegt. Bei Alleinerziehenden gilt dieselbe Grenze.
Diese Unterlagen brauchen Sie
- Geburtsurkunde des Kindes (mit dem Vermerk „für Elterngeld“)
- Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate vor der Geburt bzw. vor dem Mutterschutz
- Bescheinigung über Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss
- Bei Selbstständigen: der letzte Steuerbescheid
- Bankverbindung und Steuer-ID
Wann und wie beantragen?
Stellen Sie den Antrag innerhalb der ersten drei Lebensmonate des Kindes. Elterngeld wird nur drei Monate rückwirkend gezahlt. In vielen Bundesländern geht der Antrag online über ElterngeldDigital; in anderen über ein Formular der Elterngeldstelle.
Elterngeld für Selbstständige
Bei Selbstständigen richtet sich das Elterngeld in der Regel nach dem Gewinn im letzten abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraum vor der Geburt. Halten Sie deshalb den letzten Steuerbescheid bereit. Liegt er noch nicht vor, kann die Elterngeldstelle vorläufig bewilligen und später endgültig abrechnen.
Elterngeld für Alleinerziehende
Alleinerziehende können unter bestimmten Voraussetzungen – etwa wenn ihnen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zusteht – die Partnermonate selbst nutzen und damit bis zu 14 Monate Basiselterngeld beziehen.
Häufige Fehler beim Antrag
- Zu spät beantragt: Rückwirkend gibt es nur drei Monate.
- Bezugsmonate falsch geplant: Prüfen Sie vorher, ob Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder eine Kombination besser zu Ihrer Situation passt.
- Einkommensnachweise unvollständig: Fehlende Gehaltsabrechnungen verzögern die Bewilligung.
- Änderungen nicht gemeldet: Arbeiten Sie während des Bezugs, müssen Sie das der Elterngeldstelle mitteilen.
Checkliste
- Geburtsurkunde mit dem Vermerk „für Elterngeld“
- Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate bzw. Steuerbescheid
- Bescheinigung über Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss
- Geplante Bezugsmonate beider Elternteile
- Steuer-ID und Bankverbindung
Direkt die richtige Stelle erreichen
Sie wissen nicht, welche Stelle zuständig ist, oder finden die richtige Nummer nicht? Rufen Sie die 118 20 an, nennen Sie Ihr Anliegen und lassen Sie sich direkt verbinden.
Häufige Fragen
Darf ich während des Elterngeldbezugs arbeiten?
Ja, bis zu 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt. Das Einkommen wird dann angerechnet.
Wer ist meine Elterngeldstelle?
Das hängt vom Bundesland ab. Eine Suche finden Sie auf dem Familienportal des Bundes.
Wann sollte ich den Antrag stellen?
Möglichst früh, spätestens innerhalb der ersten drei Lebensmonate. Den Antrag können Sie erst nach der Geburt stellen, weil die Geburtsurkunde benötigt wird.
Kann ich die Bezugsmonate später noch ändern?
Änderungen der beantragten Monate sind bis zum Ende des Bezugszeitraums in gewissem Umfang möglich; bereits ausgezahlte Monate lassen sich nur eingeschränkt ändern. Fragen Sie bei Ihrer Elterngeldstelle nach.
Fazit
Elterngeld lohnt sich gut zu planen: Die Wahl zwischen Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus bestimmt, wie lange und wie viel Sie bekommen. Stellen Sie den Antrag in den ersten drei Lebensmonaten und reichen Sie die Einkommensnachweise vollständig ein.
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