Kindergeld beantragen: Voraussetzungen, Unterlagen und Ablauf

Von der RedaktionFamilienkasse (Kindergeld) Kundenservice

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Kindergeld gibt es für fast jedes Kind in Deutschland – unabhängig vom Einkommen der Eltern. Es wird aber nicht automatisch gezahlt: Sie müssen es bei der Familienkasse beantragen.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Seit Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Kind und Monat. Der Betrag ist für alle Kinder gleich hoch. Prüfen Sie bei Änderungen die Angaben der Familienkasse.

Wer hat Anspruch?

  • Eltern, Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern mit Wohnsitz in Deutschland
  • für Kinder bis 18 Jahre
  • für Kinder bis 25 Jahre, wenn sie in Ausbildung oder Studium sind, auf einen Ausbildungsplatz warten oder einen Freiwilligendienst leisten
  • ohne Altersgrenze für Kinder mit Behinderung, die vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und sie außerstande setzt, sich selbst zu unterhalten

Gezahlt wird an den Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt.

Diese Unterlagen brauchen Sie

  1. Ihre Steuer-Identifikationsnummer
  2. Die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes (kommt nach der Geburt per Post vom Bundeszentralamt für Steuern)
  3. Bei volljährigen Kindern: Schul-, Ausbildungs- oder Studienbescheinigung
  4. Ihre Bankverbindung

So stellen Sie den Antrag

Am schnellsten geht es online über die Website der Familienkasse. Dort füllen Sie den Antrag und die „Anlage Kind“ aus und laden Nachweise hoch. In einigen Bundesländern können Sie nach der Geburt einen Kombi-Antrag stellen, der Geburtsurkunde, Kindergeld und teilweise Elterngeld verbindet.

Nach dem Antrag

Sie erhalten einen Bescheid mit Ihrer Kindergeldnummer. Diese Nummer brauchen Sie bei jedem Kontakt mit der Familienkasse. Die Auszahlung erfolgt monatlich; der Zahltag hängt von der Endziffer der Kindergeldnummer ab.

Änderungen melden

Melden Sie der Familienkasse sofort, wenn:

  • das Kind eine Ausbildung beginnt, beendet oder abbricht,
  • Sie umziehen oder das Kind auszieht,
  • sich Ihre Bankverbindung ändert.

Wer Änderungen nicht meldet, muss zu viel gezahltes Kindergeld zurückzahlen.

Drei Wege zum Antrag

  • Online über die Website der Familienkasse – der schnellste Weg, Nachweise laden Sie direkt hoch.
  • Per Post mit dem ausgefüllten Antragsformular und der „Anlage Kind“ an Ihre Familienkasse.
  • Persönlich, indem Sie die Unterlagen bei der Familienkasse abgeben.

In allen Fällen muss der Antrag unterschrieben bzw. online bestätigt sein.

Kindergeld für Alleinerziehende

Leben die Eltern getrennt, bekommt das Kindergeld der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt. Zahlt der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt, kann zusätzlich Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragt werden.

Häufige Fehler beim Antrag

  1. Steuer-ID fehlt oder ist falsch: Ohne die Identifikationsnummern von Elternteil und Kind wird der Antrag nicht bearbeitet.
  2. Antrag zu spät gestellt: Rückwirkend gibt es höchstens sechs Monate.
  3. Änderungen nicht gemeldet: Ende von Schule oder Ausbildung, Umzug oder Auszug führen sonst zu Rückforderungen.
  4. Nachweise für volljährige Kinder fehlen: Für Kinder ab 18 brauchen Sie Schul-, Ausbildungs- oder Studienbescheinigungen.
  5. Fristen bei Bescheiden verpasst: Gegen einen Bescheid haben Sie einen Monat Zeit für den Einspruch.

Antrag abgelehnt – was tun?

Prüfen Sie die Begründung im Bescheid. Fehlte nur ein Nachweis, reichen Sie ihn nach. Halten Sie die Entscheidung für falsch, legen Sie innerhalb eines Monats schriftlich Einspruch bei der Familienkasse ein und fügen Sie Belege bei.

Kindergeld mit Auslandsbezug

Arbeitet oder lebt ein Elternteil in einem anderen EU-Staat, stimmen sich die zuständigen Stellen ab, welches Land vorrangig zahlt. Ist die Leistung im anderen Land niedriger, kann ein Unterschiedsbetrag aus Deutschland in Betracht kommen. Geben Sie Auslandsbezüge im Antrag immer an.

Checkliste

  • Steuer-ID von Ihnen und dem Kind
  • Antrag und „Anlage Kind“ ausgefüllt
  • Bei volljährigen Kindern: aktuelle Bescheinigung von Schule, Ausbildung oder Hochschule
  • Bankverbindung
  • Kindergeldnummer notieren, sobald der Bescheid da ist

Direkt die richtige Stelle erreichen

Für Rückfragen zu Ihrem Fall ist Familienkasse (Kindergeld) zuständig, erreichbar Mo–Do 08:00–18:00 Uhr, Fr 08:00–14:00 Uhr. Alle Kontaktdaten finden Sie auf unserer Seite zum Familienkasse (Kindergeld) Kundenservice. Wenn Sie die Nummer nicht heraussuchen möchten, verbindet Sie die 118 20 direkt.

Häufige Fragen

Darf mein Kind in der Ausbildung arbeiten?

Während der Erstausbildung spielt das Einkommen keine Rolle. In einer Zweitausbildung darf das Kind in der Regel nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.

Was ist der Kinderzuschlag?

Eine zusätzliche Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. Ob Sie Anspruch haben, prüfen Sie mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse.

Kann ich Kindergeld rückwirkend beantragen?

Ja, aber nur für die letzten sechs Monate vor dem Monat, in dem der Antrag bei der Familienkasse eingeht.

Bekomme ich Kindergeld, wenn mein Kind eine Ausbildung macht?

Ja, bis zum 25. Geburtstag, solange die Ausbildung läuft. Die Familienkasse verlangt dafür regelmäßig Nachweise.

Fazit

Kindergeld gibt es nicht automatisch: Stellen Sie den Antrag früh, vollständig und mit den Steuer-IDs. Melden Sie jede Änderung sofort – dann gibt es weder Lücken bei der Zahlung noch Rückforderungen.

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