Nachsendeauftrag bei der Post: Ablauf, Fristen und typische Fehler beim Umzug

Von der RedaktionDeutsche Post Kundenservice

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Mit dem Nachsendeauftrag leitet die Deutsche Post Briefe und DHL-Pakete von Ihrer alten an die neue Adresse weiter. Er ist kostenpflichtig und ersetzt nicht die Adressänderung bei Banken, Versicherungen und Behörden – er überbrückt aber die Zeit, bis alle Bescheid wissen.

Wann Sie ihn beauftragen sollten

Beauftragen Sie den Nachsendeauftrag online etwa zwei Wochen vor dem Umzug. Die Post braucht einige Werktage für die Einrichtung. Als Startdatum wählen Sie den Tag, ab dem Sie nicht mehr an der alten Adresse wohnen.

Was weitergeleitet wird – und was nicht

Wird nachgesendetWird nicht nachgesendet
Briefe der Deutschen PostPakete anderer Paketdienste (Hermes, DPD, GLS, UPS)
DHL-Pakete im InlandSendungen mit dem Vermerk „Nicht nachsenden“
Zeitschriften (meist)Briefe privater Briefdienste

Deshalb gilt: Ändern Sie Ihre Adresse in Kundenkonten von Online-Shops sofort nach dem Umzug.

Laufzeit wählen

Üblich sind sechs oder zwölf Monate. Zwölf Monate lohnen sich, weil manche Absender nur einmal im Jahr schreiben – etwa Versicherungen mit der Jahresrechnung oder das Finanzamt.

Die häufigsten Fehler

  1. Falsches Startdatum: Liegt es zu früh, landet Post an der neuen Adresse, bevor Sie eingezogen sind. Ändern Sie das Datum im Kundenkonto.
  2. Namen vergessen: Jede Person im Haushalt, deren Post weitergeleitet werden soll, muss im Auftrag stehen.
  3. Firmenpost: Für Gewerbetreibende gibt es einen eigenen Nachsendeauftrag.
  4. Bestätigung nicht gelesen: Die Post schickt einen Code an die alte Adresse oder per E-Mail. Prüfen Sie, ob der Auftrag wirklich aktiv ist.

Wenn die Nachsendung nicht funktioniert

Kommt trotz aktivem Auftrag keine Post an, wenden Sie sich an den Kundenservice der Deutschen Post. Halten Sie die Auftragsnummer, die alte und neue Adresse sowie die Namen bereit. Häufig liegt es an einem Schreibfehler in der Adresse oder an einem Zusteller, der den Vermerk übersehen hat.

Checkliste für die Adressänderung

  • Einwohnermeldeamt (innerhalb von zwei Wochen nach Einzug)
  • Bank, Krankenkasse, Versicherungen
  • Arbeitgeber und Finanzamt (über die Ummeldung meist automatisch)
  • Rundfunkbeitrag ummelden
  • Energieversorger und Internetanbieter
  • Kundenkonten in Online-Shops und Paketdiensten

Was kostet der Nachsendeauftrag?

Der Preis hängt von der Laufzeit ab und davon, ob Sie ihn für eine Privatperson oder ein Unternehmen beauftragen. Die aktuellen Preise nennt die Deutsche Post auf ihrer Website.

Vorsicht vor Drittanbietern

Im Internet gibt es Seiten, die den Nachsendeauftrag gegen deutlich höhere Gebühren „vermitteln“. Beauftragen Sie ihn direkt bei der Deutschen Post, dann zahlen Sie nur den regulären Preis.

Nachsendeauftrag ändern oder stornieren

Startdatum, Laufzeit oder Namen können Sie mit Ihrer Auftragsnummer im Kundenkonto der Post oder über den Kundenservice ändern. Eine Stornierung ist vor Beginn der Nachsendung möglich.

Nachsendeauftrag im Sterbefall

Für die Post einer verstorbenen Person können Angehörige ebenfalls eine Nachsendung beauftragen. Dafür wird in der Regel eine Sterbeurkunde und ein Nachweis der Berechtigung benötigt.

Nachsendung ins Ausland

Auch eine Nachsendung an eine Adresse im Ausland ist möglich. Rechnen Sie mit längeren Laufzeiten und prüfen Sie die Bedingungen vor der Beauftragung.

Direkt die richtige Stelle erreichen

Für Rückfragen zu Ihrem Fall ist Deutsche Post zuständig, erreichbar Mo–Fr 08:00–18:00 Uhr, Sa 08:00–14:00 Uhr. Alle Kontaktdaten finden Sie auf unserer Seite zum Deutsche Post Kundenservice. Wenn Sie die Nummer nicht heraussuchen möchten, verbindet Sie die 118 20 direkt.

Häufige Fragen

Werden auch Pakete nachgesendet?

DHL-Pakete im Inland ja, Pakete anderer Paketdienste nicht.

Kann ich den Nachsendeauftrag verlängern?

Ja, vor Ablauf der Laufzeit über das Kundenkonto oder den Kundenservice.

Fazit

Der Nachsendeauftrag überbrückt die Zeit nach dem Umzug – ersetzt aber nicht die Adressänderung bei Banken, Versicherungen und Behörden. Beauftragen Sie ihn rund zwei Wochen vorher direkt bei der Deutschen Post und denken Sie an alle Namen im Haushalt.

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