Flug annulliert – am Beispiel Emirates: Ihre Rechte, Umbuchung und Erstattung
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Wird Ihr Flug gestrichen, haben Sie in vielen Fällen Anspruch auf Ersatz oder Erstattung – und manchmal zusätzlich auf eine Ausgleichszahlung. Entscheidend ist, wo Ihr Flug startet.
Gilt EU-Recht für meinen Flug?
Die EU-Fluggastrechteverordnung (Nr. 261/2004) gilt:
- für alle Flüge ab einem Flughafen in der EU, egal mit welcher Airline,
- für Flüge in die EU nur, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat.
Ein Emirates-Flug von Frankfurt nach Dubai fällt also unter EU-Recht, der Rückflug von Dubai nach Frankfurt nicht, weil Emirates keine EU-Airline ist.
Ihre Wahlmöglichkeiten bei Annullierung
- Erstattung des Ticketpreises innerhalb von sieben Tagen, oder
- Umbuchung auf einen anderen Flug zum frühestmöglichen Zeitpunkt, oder
- Umbuchung zu einem späteren Wunschtermin.
Während Sie warten, muss die Airline Verpflegung und gegebenenfalls ein Hotel stellen.
Ausgleichszahlung
| Flugstrecke | Ausgleich |
|---|---|
| bis 1.500 km | 250 € |
| 1.500 bis 3.500 km | 400 € |
| über 3.500 km | 600 € |
Keine Ausgleichszahlung gibt es, wenn die Annullierung mindestens 14 Tage vorher mitgeteilt wurde oder auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, etwa Unwetter oder Sperrung des Luftraums.
So gehen Sie bei Emirates vor
- Umbuchung: Unter „Buchung verwalten“ auf der Emirates-Website oder in der App werden bei Annullierungen oft Alternativen angeboten.
- Erstattung: Beantragen Sie sie online. Bei Buchung über ein Reisebüro oder Portal ist dieses zuständig.
- Ausgleichszahlung: Stellen Sie einen schriftlichen Antrag mit Buchungsnummer und Flugnummer.
Wenn die Airline nicht zahlt
Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) vermittelt kostenlos – auch bei vielen außereuropäischen Airlines, die an der Schlichtung teilnehmen. Alternativ gibt es Fluggastrechte-Portale, die gegen Provision Ansprüche durchsetzen.
Vorsicht vor gefälschten Hotlines
Bei Flugausfällen tauchen in Suchmaschinen und sozialen Netzwerken gefälschte „Airline-Hotlines“ auf. Nutzen Sie nur Kontaktwege von der offiziellen Website oder aus Ihrer Buchungsbestätigung und geben Sie am Telefon keine Kartendaten an Personen, die Sie unaufgefordert kontaktieren.
Die wichtigsten Tipps für Betroffene
- Prüfen Sie zuerst „Buchung verwalten“ – oft gibt es dort schon eine Umbuchung.
- Fordern Sie bei Wartezeit am Flughafen Verpflegung und gegebenenfalls ein Hotel ein.
- Bewahren Sie alle Belege auf.
- Klären Sie, ob Ihr Flug unter EU-Recht fällt.
- Bei Buchung über ein Portal: Erstattung über das Portal beantragen.
- Prüfen Sie, ob Ihre Reiseversicherung zusätzliche Kosten übernimmt.
Hilft die Reiseversicherung?
Ob eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung zahlt, hängt von den versicherten Gründen ab. Flugausfälle durch die Airline selbst sind oft nicht abgedeckt, Folgekosten manchmal schon. Lesen Sie die Bedingungen Ihrer Police.
Direkt die richtige Stelle erreichen
Für Rückfragen zu Ihrem Fall ist Emirates zuständig. Alle Kontaktdaten finden Sie auf unserer Seite zum Emirates Kundenservice. Wenn Sie die Nummer nicht heraussuchen möchten, verbindet Sie die 118 20 direkt.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Rückerstattung?
Nach EU-Recht muss die Airline den Ticketpreis bei Flügen, die unter die Verordnung fallen, innerhalb von sieben Tagen erstatten. Bei Buchung über ein Portal kann es länger dauern.
Kann ich den Emirates Kundenservice auf Deutsch erreichen?
Ja, über die deutschen Kontaktwege auf emirates.com. Viele Änderungen erledigen Sie zudem online unter „Buchung verwalten“.
Fazit
Bei einer Annullierung haben Sie die Wahl zwischen Erstattung und Umbuchung – und bei Flügen ab der EU oft zusätzlich Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Handeln Sie über die offiziellen Kanäle, sammeln Sie Belege und nutzen Sie bei Ablehnung die Schlichtung.
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