Bahn verspätet oder Streik: So bekommen Sie Ihr Geld zurück
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Bei Verspätungen und Ausfällen haben Sie als Bahnreisende klare Rechte. Die gute Nachricht: Den Antrag stellen Sie inzwischen in wenigen Minuten digital.
Entschädigung bei Verspätung
| Verspätung am Zielbahnhof | Entschädigung |
|---|---|
| ab 60 Minuten | 25 % des Fahrpreises |
| ab 120 Minuten | 50 % des Fahrpreises |
Maßgeblich ist die Ankunft am Ziel Ihrer Fahrkarte, nicht die Verspätung einzelner Züge. Kleine Beträge unterhalb einer Bagatellgrenze werden nicht ausgezahlt.
Zeitkarten und BahnCard 100 werden mit Pauschalen entschädigt, die von der Art des Tickets abhängen.
Zugbindung aufgehoben
Ist absehbar, dass Sie mindestens 20 Minuten verspätet ankommen, dürfen Sie mit einem Sparpreis- oder Super-Sparpreis-Ticket einen anderen Zug nehmen. Bei einem Ausfall gilt das ebenso.
Streik
Streiks des Bahnpersonals gelten nicht als „höhere Gewalt“. Ihre Rechte auf Entschädigung bleiben also bestehen. Bei angekündigten Streiks hebt die Bahn die Zugbindung oft schon vorab auf und erlaubt eine kostenlose Erstattung.
Zusätzliche Kosten
- Taxi oder Bus: Kommt der letzte Zug zwischen 0 und 5 Uhr mit mindestens 60 Minuten Verspätung an oder fällt aus, können Sie bis zu einem Höchstbetrag ein anderes Verkehrsmittel nehmen.
- Hotel: Ist eine Weiterfahrt am selben Tag unmöglich, werden angemessene Übernachtungskosten erstattet.
Bewahren Sie alle Belege auf.
So stellen Sie den Antrag
- Im DB Navigator unter „Meine Reisen“ die betroffene Fahrt auswählen und „Fahrgastrechte“ anklicken.
- Alternativ online unter bahn.de/fahrgastrechte oder mit dem Fahrgastrechte-Formular im Reisezentrum.
- Fotos von Ticket und Belegen hochladen.
Die Auszahlung erfolgt per Überweisung.
Wenn die Bahn ablehnt
Wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp). Das Verfahren ist für Sie kostenlos.
Getrennt gebuchte Tickets
Ihre Rechte gelten pro Fahrkarte. Haben Sie Anschlussfahrten separat gebucht und verpassen wegen einer Verspätung den zweiten Zug, wird die Verspätung nicht über beide Tickets zusammengerechnet. Buchen Sie zusammenhängende Reisen deshalb möglichst auf einer Fahrkarte.
Reservierungen und Zeitkarten
Fällt ein Zug aus, für den Sie einen Sitzplatz reserviert haben, können Sie die Reservierung erstatten lassen. Für Zeitkarten wie Monatskarten, BahnCard 100 oder das Deutschlandticket gelten pauschale Entschädigungsregeln; das Deutschlandticket gilt außerdem nicht in Fernverkehrszügen wie ICE oder IC.
Checkliste bei Streik oder großer Verspätung
- Verspätung dokumentieren: Foto der Anzeigetafel, Screenshot im DB Navigator
- Prüfen, ob die Zugbindung aufgehoben ist
- Belege für Taxi, Hotel oder Verpflegung aufbewahren
- Antrag auf Entschädigung zeitnah stellen
- Bei Ablehnung die Schlichtungsstelle söp einschalten
Direkt die richtige Stelle erreichen
Für Rückfragen zu Ihrem Fall ist Deutsche Bahn zuständig. Alle Kontaktdaten finden Sie auf unserer Seite zum Deutsche Bahn Kundenservice. Wenn Sie die Nummer nicht heraussuchen möchten, verbindet Sie die 118 20 direkt.
Häufige Fragen
Bekomme ich bei einem Streik mein Geld zurück?
Ja. Streiks gelten nicht als höhere Gewalt; die normalen Entschädigungsregeln bleiben bestehen. Häufig erlaubt die Bahn bei angekündigten Streiks zusätzlich eine kostenlose Erstattung.
Muss ich die Entschädigung innerhalb einer Frist beantragen?
Ja, stellen Sie den Antrag zeitnah nach der Reise. Die geltende Frist nennt die Bahn im Antragsformular.
Fazit
Ab 60 Minuten Verspätung am Ziel stehen Ihnen 25 Prozent, ab 120 Minuten 50 Prozent des Fahrpreises zu – auch bei Streik. Dokumentieren Sie die Verspätung, bewahren Sie Belege auf und stellen Sie den Antrag digital im DB Navigator.
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